Inhalte zu den rechts aufgeführten Rechtsgebieten folgen in Kürze!
ZIVIL- UND WIRTSCHAFTSRECHT
Dr. Ilgner betreut seit Jahren mittelständische Unternehmen bei deren wirtschaftlichem Wirken. Hier werden alle Facetten der Betriebstätigkeit
(Inkasso, arbeitsrechtliche Fragen, Mietrechtsfragen, Wettbewerbsrecht, gesellschaftsrechtliche und vertragliche Gestaltungen) begleitet.
Auch hierzu teilen wir Ihnen einige Stichworte unserer Arbeitsgebiete mit,
die Ihnen die Frage, ob Sie bei uns richtig aufgehoben sind, erleichtern soll:
Vertragsrecht, Privates Baurecht, VOB, Arbeitsrecht, Abmahnungen, Kündigungsrecht, Kündigungsschutzklagen, Zwangsvollstreckungsrecht, Vollstreckungen, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht,
Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, GmbH, Limited, Arzthaftungsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfälle.
VERWALTUNGSRECHT
Die verwaltungsrechtliche Tätigkeit von RA Dr. Ilgner umfasst vornehmlich baurechtliche und beamtenrechtliche Aufgabenstellungen, aber auch den Bereich des Subventions- und Prüfungsrechts.
Daneben wird seit Jahren ein starkes ausländerrechtliches und asylbezogenes Dezernat geführt.
Ein besonderer Bereich des Verwaltungsrechts (Beamtenrechts) ist das Disziplinarrecht. Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn sind nicht seltene und unangenehme Erscheinungen im Beamtenstand, die
eine fundierte und sachbezogene Bearbeitung benötigen.
Zu Ihrer Unterstützung finden Sie nachstehend einige rechtliche Stichworte, die es Ihnen erleichtern sollen zu prüfen, ob Ihr Anliegen in unser Arbeitsgebiet fällt:
Öffentliches Baurecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Bauantragsverfahren, Bebauungsplan, Öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Beförderungen, Aufstieg, Beurteilung,
Laufbahn, Laufbahnaufstieg, Beitragsrecht, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Ausländerrecht, Asyl und Asylrecht, Einreise, Bleiberecht, Zuwanderung, Aufenthaltserlaubnis,
Familiennachzug, Studienplatzrecht, Prüfungsrecht, Wehrpflichtrecht.
STRAFRECHT/ ORDNUNGSWIDRIGKEITEN/ WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Herr Dr. Ilgner verteidigt auch in Bußgeldangelegenheiten, Straf- und Wirtschaftsstrafsachen. Hierfür ist häufig die Tätigkeit von Herrn Dr. Ilgner auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet und
verwaltungsrechtlichen Gebiet von fachlichem Nutzen.